Geschichte der Bodenseefischerei

Schon in der Stein- und Bronzezeit 3900-850 Jahre vor Christus gibt es Nachweise, dass am Bodensee die Fischerei ausgeübt wurde. Die Berufsfischerei begann aber erst im frühen Mittelalter und wurde von Zünften und ähnlichen Organisationen mehr oder weniger gut verwaltet. Im Bodensee-Obersee leben rund 30 Fischarten. Fischereilich genutzt wird etwa die Hälfte der Arten, wobei die mit Abstand größte Bedeutung den Felchen zukommt. Ende des 19.Jahrhunderts haben am gesamten Obersee ca. 460 Fischer einschließlich Gesellen die Fischerei betrieben. Wurde zu dieser Zeit noch mit Zug- und Schleppnetzen aus Baumwolle gearbeitet, hat sich dies völlig gewandelt. Die Fischer heute arbeiten mit Stellnetzen, die aus feinem Draht sind, aus sogenannten Monofil Netzen, die eine Fadenstärke von 0,12 bis ca. 0,25mm haben, je nach Art der Netze. Ein Fischereirecht wird heute als Patent bezeichnet und beinhaltet aktuell folgende Fanggeräte:
•4 Schwebnetze (38,0 - 43,9mm/120m lang/7m hoch) auf Felchen,
•6 Bodennetze (28,0 - 43,9mm/100mlang/2mhoch) auf Barsch u. Felchen,
•4 Bodennetze Über 50,0mm(100mlang/2mhoch) auf Zander, Hecht, Saibling
•4 Bodennetze über 80,0mm(100mlang/4mhoch) auf Brachsen/Zander/Hecht,
•3 verankerte Schwebnetze 70,0mm(120mlang/5mhoch) auf Zander/Hecht/Forelle
zusätzlich kann jeder Patentinhaber ein Trappnetz (Großreuse) Legangeln und Reusen auf Aal/Hecht/Wels/Trüschen auslegen.

Die maßgebenden Bestimmungen für die heutige Bodenseefischerei wurden nach langwierigen Verhandlungen 1893 an der Bregenzer übereinkunft International geregelt. Mehr unter : https://www.ibkf.org/aufgaben-und-ziele/bregenzer-uebereinkunft/

Für alle Anrainerländer gilt seit dieser Zeit, dass die Fischerei im „Hohen See“, über 25m Wassertiefe, auf dem ganzen Gebiet des Bodensee-Obersees ausgeübt werden darf. Nur auf der Wysee und der Halde bis 25m Wassertiefe sind die Fischer an die nationalen Grenzen, z.B. im Bayerischen Haldengebiet ein ca. 18 km langer Uferbereich zwischen Lindau-Zech (Leiblachmündung) und Nonnenhorn gebunden.

Seit 1914 werden im Zuge der Verordnungen der Bregenzer übereinkunft im Bodensee Obersee die Bestimmungen (Verordnungen der Bodenseefischerei) von eigenen „Polizisten“ der Fischereiaufsicht überwacht. Bis zum heutigen Tag ist der Fischereiaufseher verantwortlich dafür, dass die Berufs- wie auch die Sportfischer mit den vorgeschriebenen Fangeräten die Schonzeiten, Schongebiete und die Nachtruhe einhalten. Die Netze, auf Felchen und Barsch, müssen eine vorschriftsmäßige Plombierung tragen und am Anfang und Ende jeweils einen Bauchen mit den Initialen des jeweiligen Berufsfischers. Der Freitreibende Schwebsatz auf Felchen muss zusätzlich am Anfang und Ende mit einer Boje und Fahne zur besseren Erkennung gesetzt werden. Mittlerweile arbeiten die Fischer zum Finden der freitreibenden Netze mit Peil- und Empfängergeräten.

Im Laufe der Jahre und nach der Gründung des IBF(Internationalen Bodensee-Fischereiverband) im Jahre 1909 wurde auch der der Druck auf die Berufsfischer grÖßer sich in VerbÄnden zu organisieren.

Im Jahre 1933 gründeten zum Beispiel 15 Bayerische Berufsfischer am 18.Juni des Jahres im Gasthof zum Pfälzer-Hof in Wasserburg die „Genossenschaft der Bayerischen Bodenseeberufsfischer“. Auch die Badischen, die Württembergischen, die Vorarlberger, die St. Galler und die Thurgauer Berufsfischerverbände wurden in dieser Zeit gegründet.

Vor mehr als 100 Jahren wurde am Bodensee schon die Erfahrung gemacht, dass die Fischerträge zwischen den einzelnen Jahren sehr stark schwanken können. Schnell wurde erkannt, dass die Befruchtungsrate und die Überlebensbedingungen speziell der Felcheneier im Bodensee unter ungünstigen natürlichen Bedingungen zu leiden haben. Erste LÖsungsansÄtze waren die Einführung von Schonzeiten und Schonmaße für Laichreife Felchen, doch dies allein reichte nicht aus für einen ordentlichen Felchen Bestand. In der Folge der Zeit entstanden ringsum den See die ersten Brutanstalten, z.B.1887 in Radolfzell und Ermatingen. Im Jahre 1892 konnte dann in Lindau die erste Bayer. Brutanstalt den Betrieb aufnehmen. Mittlerweile gibt es Brutanstalten in Hard(A), Romanshorn(CH), Ermatingen(CH), Langenargen(B/W) und in Nonnenhorn(BY), somit kommen die verschiedenen Anrainerländer Ihren vertraglichen Grundlagen der Bregenzer übereinkunft von 1893 zur Einhaltung einheitlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen nach.

Die Fischerei ist jedoch bis heute noch ein bisweilen mühsames Geschäft. Häufig kann heute ein Fischer nach einem stundenlangen Bergen der nasskalten Netze nicht einmal das „Lindauer Dutzend“, das im Volksmund bekannte absolute Fangminimum, in die Kiste legen. Und bisweilen hört man dann den Ausspruch „Drissig Liter Diesel vergondelt und grad dri Schwänz gfange!“ Diese alte Überlieferung gewinnt in den letzten Jahren immer mehr wieder Bedeutung. Konnten im Zuge der Eutrophierung(60er/70er Jahre) bis in die 90er Jahre noch gute bis sehr gute Fangerträge erreicht werden, Schwankungen waren hier auch mÖglich, haben die Berufsfischer in den letzten Jahren 2012 und 2013 dramatische Einbrüche hinnehmen müssen. War der Ertrag der Felchen in einem 10-Jahresmittel von 1988-1997 noch bei rund 10t je Fischer, sank dieser auf aktuell rund noch 3t je Fischer ab, was eine wirtschaftliche Fischerei auf Dauer nicht mehr ermöglichen wird. Aus diesen Gründen, manchmal auch auf Grund der FamilienverhÄltnisse, wurden die Fischereipatente in den letzten Jahren deutlich weniger. Waren es im Jahr 1991 noch ca.175 Hochseepatente, so sank die Zahl auf im Jahr 2006 noch ca. 160, und jetzt aktuell Ende 2013 sind noch ca. 120 Fischerrechte vergeben, wobei zahlreiche Fischer Ihre Patente nicht mehr aktiv nützen, was beim jährlichen Laichfischfang im Dezember jeden Jahres deutlich wird, bei dem im Schnitt noch ca. 90 Fischerfamilien aktiv teilnehmen.

Die entscheidende Rolle für die gesamten Veränderungen der Fangerträge und der Gewässerstruktur (Eutrophierung) in den letzten 60 Jahren waren die Folgen der Industrialisierung (u.a. durch Waschmittel) in der Aufbauzeit nach den Weltkriegen und das damit veränderte Wachstumsverhalten der Fische.

Schließlich waren es die Berufsfischer, die schon Anfang der 60er Jahre feststellten, dass mit dem Wachstum „Ihres Brotfisches“ dem Felchen etwas nicht stimmte. Mit der damaligen Maschenweite von 38mm Schwebnetzen wurden die schnellwachsenden Felchen Bestände befischt, die noch nicht „laichreif“ geworden sind. Mit auf Grund dieser in Unordnung geratenen Verhältnisse entstanden in den 60er Jahren die Reinhaltemaßnahmen zum Gewässerschutz am Bodensee, die ohne Frage nötig waren, um den Bodensee wieder in die richtige Spur zu lenken. Was niemand erwartet hatte, auf Grund der zahlreichen Maßnahmen, u.a. Verbot des Phosphates in Waschmittel, Bau von hochmodernen Kläranlagen, usw. befinden wir uns nun aktuell nun in einem anderen Extrembereich. Durch den Entzug des Phosphates in den Kläranlagen - 98% werden dort mit chemischen Mittel ausgefiltert. -leiden nicht nur die Fische zunehmend darunter das der Bodensee immer „nährstoffärmer“ wurde. In dem jetzigen Zustand ist das gesamte ökologische System nur noch fÜr Spezialisten geeignet, auf Dauer wird die Region Bodensee, auch der Tourismus, unter diesen Umständen leiden.

Auch jetzt melden sich die Fischer wieder zu Wort und machen nicht nur auf Ihre eigenen, existenziellen Probleme aufmerksam, sondern versuchen in der Politik und der Wasserwirtschaft darauf hinzuweisen, das gesamte ausgewogene, stabile, Ökologisch sehr gute Gleichgewicht des Bodensees ist unter den jetzigen ZustÄnden gefährdet.

Darum kämpfen nun die verbliebenen Berufsfischer am Bodensee mit Ihrer Aktion: „Rettet den Bodensee“ – „Ein Juwel hungert“ nicht nur um Ihre Zukunft, sondern versuchen für die gesamte Region den Lebensraum Bodensee zu stärken.